AGB - Konkursamt


Anwendungsbereich und Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem dem Konkursamt Zug einerseits und den natürlichen und juristischen Personen, die die eGant nutzen andererseits. Inhalt sind Rechte und Pflichten, die sich aus dem Verhältnis für beide Parteien ergeben. Das Konkursamt Zug behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.


Teilnahmeberechtigung

An den Auktionen auf der Plattform eGant dürfen nur Personen teilnehmen, die unbeschränkt handlungsfähig und die rechtsfähig sind. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Registrierung

Wer an den Auktionen auf der Plattform eGant des Konkursamtes Zug mitbieten will, muss sich zuvor online registrieren und die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.


Die Registrierung ist kostenlos. Die Nutzerinnen und Nutzer haben ihre Daten vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich die von der Nutzerin oder dem Nutzer bei der Registrierung angegebenen Daten, ist die Nutzerin oder der Nutzer verpflichtet, diese Daten spätestens vor der Teilnahme an einer Auktion anzupassen.


Das Konkursamt Zug behält sich das Recht vor, die Registrierung einer Nutzerin oder eines Nutzers zu widerrufen bzw. zu löschen. Dies insbesondere dann, wenn (i) eine Nutzerin oder ein Nutzer in strafrechtlicher Art und Weise auf das Resultat und den Ablauf der einer Auktion einwirkt, wenn (ii) eine Nutzerin oder ein Nutzer, bei der Registrierung unwahre Angaben macht oder die Angaben bei einer Änderung nicht anpasst, wenn (iii) eine Nutzerin oder ein Nutzer ein ersteigertes Objekt nicht bezieht. Der Widerruf bzw. die Löschung der Registrierung werden der fehlbaren Person mittels beschwerdefähiger Verfügung mitgeteilt.


Auktion (eGant)

Nutzerinnen und Nutzer die an einer Auktion mitbieten, erklären mit der Abgabe eines Gebots über den Kaufgegenstand genügend im Bilde zu sein. Der Vermögenswert wird ohne Garantie, wie auf den Fotos gesehen, verkauft. Es finden keine Besichtigungen statt. Jede Gewährleistung am Vermögenswert wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

Die Abgabe eines Gebots stellt eine verbindliche Kaufofferte dar. Jede Bieterin und jeder Bieter ist so lange an ihr bzw. sein Gebot gebunden, bis ein höheres Gebot abgegeben wird. Die Abänderung oder Rücknahme eines Gebotes ist nicht möglich. Das Konkursamt Zug selbst gibt keine Gebote ab. Mitarbeitende des Konkursamtes dürfen sich an den Auktionen nicht beteiligen.


Bieterinnen und Bieter werden bei Eingang eines höheren Gebots durch E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per SMS informiert.


Die Dauer der Auktion ist grundsätzlich auf einen durch das Konkursamt Zug bestimmten Zeitraum beschränkt. Das festgelegte Ende der Versteigerung wird angezeigt. Erfolgt innerhalb der letzten fünf Minuten vor dem festgelegten Ende ein höheres Gebot, verlängert sich das Ende der Auktion um zehn Minuten. Die Auktion dauert in der Folge solange bis das höchste Gebot mindestens zehn Minuten besteht. Es gilt die auf der Website angezeigte Uhrzeit.


Die Option «Sofortkauf» ist bei Angeboten des Konkursamts Zug nicht zulässig.


Das Konkursamt Zug kann nicht haftbar gemacht werden, sollte ein Gebot durch technische Probleme nicht registriert oder akzeptiert werden. Das gilt auch für den Fall, dass E-Mails oder SMS Meldungen zu spät oder gar nicht zugestellt werden.


Sollte eine Auktion aufgrund von technischen Störungen, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Missbräuchen oder Schädigungen Dritter oder höherer Gewalt, etc. nicht korrekt durchgeführt werden können, behält sich das Konkursamt Zug das Recht vor, die Auktion für ungültig zu erklären. Die Ungültigkeitserklärung wird den betroffenen Bieterinnen und Bietern in Form einer anfechtbaren Verfügung mitgeteilt.


Mit dem Ende der Auktion kommt der Kaufvertrag über den ersteigerten Vermögenswert zustande. Die Käuferin bzw. der Käufer verpflichten sich mit ihrem bzw. seinem Gebot, den in der jeweiligen Auktion dargestellten Vermögenswert zu den hier genannten Konditionen und zum gebotenen Preis zu übernehmen.


Der Käuferin bzw. dem Käufer wird nach Ende der Auktion per E-Mail eine Bestätigung über den ersteigerten Vermögenswert, den zu bezahlenden Preis und weitere Informationen für den Bezug des Objekts zugesandt. Die Bestätigung ist der gültige Bezugsschein für das ersteigerte Objekt und muss deshalb zur Übergabe mitgebracht werden.


Preise

Das Konkursamt Zug legt für jede Auktion den Auktionsstartpreis sowie die Mindesterhöhungsschritte für weitere Gebote fest. Der Kaufpreis ist für den Höchstbietenden verbindlich.


Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.


Bezahlung und Bezug des ersteigerten Vermögenswerts

Die Käuferin oder der Käufer hat den Vermögenswert innert 10 Tagen nach Ende der Auktion beim Konkursamt Zug bzw. dem angegebenen Standort abzuholen. Es erfolgt keine Lieferung. Der Kaufpreis ist entweder vor oder spätestens bei der Abholung zu bezahlen. Wurde der Kaufpreis vorgängig bezahlt, muss der Betrag bei Abholung auf dem Konto des Konkursamts Zug eingegangen sein. Unterbleibt die Abholung oder bleibt die Zahlung innert Frist aus, ist das Konkursamt Zug berechtigt unter Anzeige an die Käuferin oder den Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Vertragsrücktritts ist das Konkursamt Zug berechtigt, den Vermögenswert ohne weitere Ankündigung erneut zu versteigern. Die erste Ersteigerin bzw. der erste Ersteigerer haften für einen allfälligen Ausfall. Zudem kann die Ersteigerin bzw. der Ersteigerer von der Plattform eGant ausgeschlossen werden.


Übersteigt der Kaufpreis den Betrag von CHF 100'000.00 ist die Bezahlung über einen Finanzintermediär nach dem Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 abzuwickeln.


Checks und Kreditkarten werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.


Erfolgt die Bezahlung beim Konkursamt in bar, weisen wir darauf hin, dass keine 1000-Franken-Noten akzeptiert werden können.


Der Bezug des ersteigerten Vermögenswerts erfolgt unter Vorweisung des E-Mails über den Steigerungszuschlag (vgl. dazu oben) und Vorlage eines Identitätsnachweises (Pass oder ID).


Der Abtransport des Vermögenswerts ist Sache der Käuferin bzw. des Käufers. Die Käuferin oder der Käufer hat sich mit dem Konkursamt Zug in Verbindung zu setzen, um einen Übergabetermin festzulegen. Allfällige durch die Übernahme anfallende Auslagen (z.B. Demontage-, Transport-, und Entsorgungskosten) gehen vollumfänglich zu Lasten der Käuferin oder des Käufers.


Nutzen und Gefahr des Produkts gehen mit Vertragsschluss an die Käuferin oder den Käufer über.


Schlussbestimmungen

Jede Auktion unterliegt Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zug.


Das Konkursamt Zug haftet nicht für Schäden, die durch einen Serverausfall, technische Probleme, Datenverlust oder Übertragungsfehler etc. entstehen. Des Weiteren übernimmt das Konkursamt Zug keine Verantwortung für Missbräuche oder Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Internets oder der IT-Infrastruktur.



Zug, 30. Dezember 2021


Konkursamt Zug

Andreas Hess, Leiter